Im Fall von Arbeitslosigkeit sind Arbeitnehmer staatlich insofern abgesichert, dass ihnen Arbeitslosengeld gezahlt wird und Beiträge zur
Sozialversicherung vom Staat mit übernommen werden. Das Arbeitslosengeld I
liegt bei rund 60 Prozent des letzten Nettogehalts, was einen erheblichen
Einschnitt in finanzielle Freiheiten darstellt. Noch deutlicher wird der
Unterschied zum letzten Nettogehalt, wenn man nicht mehr das
Arbeitslosengeld I beziehen kann, sondern Alo II.
Somit wird man dann zum
Sozialhilfefall, da das Arbeitslosengeld II die Sozialhilfe ("Stütze")
ersetzt.
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Was sind die Folgen der Arbeitslosigkeit? |
Dass man sich um einen neuen Job kümmern muss, dürfte mehr als bekannt sein. Doch dies ist oft ein steiniger Weg, eh man einen neuen Arbeitgeber gefunden hat. Und natürlich laufen alle fixen und variablen Kosten weiter:
Die Miete muss man bezahlen, evtl. einen Kredit begleichen, sämtliche Kosten zum Auto laufen weiter (Autoversicherung, Steuer, Reparaturen), Kinder versorgen usw.... Ihnen fallen ganz bestimmt auf Anhieb unzählige Dinge ein, die Sie monatlich bezahlen müssen. Dabei möchte sich wohl keiner vorstellen, wie es wohl wäre, wenn man arbeitslos ist und deutlich weniger Geld in der Tasche hat.
Aus diesem Grund können Arbeitnehmer eine sogenannte Private Arbeitslosenversicherung abschließen. Diese Versicherung greift im Fall von Arbeitslosigkeit ein und zahlt monatlich einen vorher festgelegten Betrag. Genau, Sie erhalten zusätzlich zum staatlichen Arbeitslosengeld ein privates Arbeitslosengeld. Wie hoch genau dieser Betrag wäre, wird im Versicherungsvertrag geregelt.
Private Arbeitslosenversicherung: Absichern soll diese Arbeitslosigkeitsversicherung bei einer betrieblichen Kündigung (bzw. "unfreiwillige Arbeitslosigkeit").
Also dann, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers die Kündigung nicht hervorruft. Dazu gab es undeutige Formulierungen in Klauseln von Versicherungsverträgen, die größtenteils unwirksam wurden, da für den Versicherten nicht hinreichend genau beschrieben wurde, was genau die Klausel besagt. Daher lohnt sich immer ein Blick ins Kleingedruckte.
Lassen Sie den Versicherungsvertrag von unabhängigen Stellen prüfen und schließen Sie nicht voreilig eine Versicherung ab.
Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit (Kündigung durch den Beschäftigten etc.) greift natürlich die zusätzliche Arbeitslosenversicherung üblicherweise nicht ein.
Da aber in vielen Fällen der Arbeitnehmer nur wenig dafür kann, dass ihm eine betriebliche Kündigung ausgesprochen wird, ist eine private Arbeitslosenversicherung durchaus sinnvoll. Beim
Arbeitnehmerschutzbrief werden Ihnen sogar bis zu 1000,- EUR monatlich ausgezahlt. Dieses zusätzliche Geld sollte Ihnen im Fall einer betrieblichen Kündigung weiterhelfen.
Quelle:
gratis-versicherungsvergleiche.com