Ein Baudarlehen ist im Gegensatz zum Privatkredit ein
Darlehen, welches ausschließlich zum Kauf einer Immobilie oder für bauliche Maßnahmen verwendet werden darf.
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Ohne Immobilie gibt es kein Baudarlehen: |
Grundsätzlich ist für die Vergabe eines Baudarlehen der Erwerb eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder einer Immobilie, welche beliehen werden kann oder worauf eine Hypothek aufgenommen werden kann. Diese dient dann dem Gläubiger als Sicherheit. Der Gläubiger wird auch im Grundbuch eingetragen für den Fall, dass der Käufer der Bezahlung seiner Immobilie nicht mehr nachkommen kann. Der Grundbucheintrag sichert dem Gläubiger das Recht zu, in diesem Fall die Immobilie als Sicherheit zu übernehmen.
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Zinsbindung: |
Maßgeblich für das
Baudarlehen ist die lange Laufzeit bis zu 35 Jahren und die daran angekoppelte Zinsbindungsfrist. Die Zinsbindung wird für fünf oder zehn Jahre festgelegt, in seltenen Fällen auch über einen noch längeren Zeitraum hinaus. Kalkuliert der Käufer gut, so wird die Immobilie über den gesamten Zeitraum günstiger. Legt sich der Käufer bei der Zinsbindung zu lang fest, kann dies zu einer Verteuerung der Immobilie führen.
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Umschuldung von Baudarlehen: |
Während der Laufzeit des Baudarlehens kann es durchaus passieren, dass der Bauherr eine andere Bank findet, welche einen günstigeren Bauzins bietet. Dann kann der Bauherr sein Darlehen umschulden, also auf die andere Bank übertragen. Dies kann er auch schon vor Ablauf der Zinsbindungsfist machen. Die bisherige Bank kann aber vor Ablauf einer zehnjährigen Zinsbindungsfrist eine Vorfälligkeitsentschädingung verlangen, welche dann die Einsparungen durch das günstigere Angebot zunichte machen. Hier sollte sich der Bauherr auf jeden Fall im Vorfeld bei seiner bisherigen Bank erkundigen. Allerdings kann der Bauherr bei einer vereinbarten Gesamtzinsbindung, die länger als zehn Jahre läuft, zum Ablauf des zehnten Jahres ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sein Darlehen umschulden. Allerdings muss der Bauherr hierfür eine halbjährige Kündigungsfrist beachten. Dies ist sogar im Paragraphen 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches niedergeschrieben.
Baudarlehen ohne Eigenkapital ist sehr teuer:
Die bisherige Faustformel über ein Baudarlehen gilt auch heute noch. Der Bauherr sollte zwischen 20% und 30 % an Eigenkapital besitzen. Bei geringerem oder keinem Eigenkapital wird das Baudarlehen teurer, weil der Gläubiger auf die Absicherung des Kunden verzichten muss und hierfür einen höheren Zinssatz für das Baudarlehen mit einer sehr langen Laufzeit verlangt.
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