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Tipps
Energiesparen ist staatlich gefördert bei Neubauten.

Bei der Planung eines Hausbaues soll man immer stärker auf niedrigen Energieverbrauch achten.

Der Energieverbrauch liegt unter gesetzlichen Bestimmungen.

Technisch ist es möglich und deshalb empfehlenswert den Energieverbrauch zu vermindern.
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Energie sparen
 
Es ist Zeit:

Energiesparen im Ernst zu nehmen!
  Die Energie, die nicht gebraucht wird, muss nicht bezahlt werden.
 
Energiesparen

  Bei der Planung von Neubauten wird immer stärker auch auf einen niedrigen
Energieverbrauch geachtet. In den siebziger Jahren durch die Ölkrisen ausgelöst, hat sich aus diesem Gedanken bis heute eine große Palette an technisch ausgereiften und zudem bezahlbaren energiesparenden Gebäudekonzepten entwickelt.
    Neben Häusern in Niedrigenergie-Bauweise, die dem gesetzlichen Standard entsprechen, werden inzwischen auch so genannte KfW-60- oder KfW-40-Häuser sowie Passivhäuser angeboten. Ihr Energieverbrauch liegt deutlich unter den gesetzlichen Bestimmungen.

    Gesetzliche Mindeststandards bei Neubauten in punkto Energieverbrauch legt die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2002 fest. Sie hat die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung von 1995 und die Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst.

    Standard ist damit das Niedrigenergiehaus, das grob vereinfacht sieben Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr verbraucht. Zur Ermittlung und zum Vergleich des Energieverbrauchs eines Hauses ist der Primärenergiebedarf die zentrale Größe, legt die EnEV fest. Dieser Wert zeigt nicht nur wie früher üblich an, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes vor Ort ist.
Mitgerechnet werden außerdem auch die beim Energietransport und bei der Umwandlung anfallenden Verluste. Werde ein Haus etwa mit Strom beheizt, müsse der Verbrauch auf Grund der Umwandlungsverluste von Kohle in Strom im Kraftwerk mal drei genommen werden.

Häuser haben eine lange Lebenszeit. Technisch möglich und sinnvoll ist es deshalb, beim Neubau den Energieverbrauch eines Hauses durch bauliche Maßnahmen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zu reduzieren.
    Die anfängliche Mehrinvestition mache sich durch niedrigere Betriebs- und Energiekosten, aber auch angesichts absehbarer Preissteigerungen für Heizenergie auf Dauer bezahlt.

    Energiesparen bei Neubauten wird staatlich gefördert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Rahmen des Kohlendioxid-Minderungsprogramms die Errichtung und den Ersterwerb von so genannten KfW-Energiesparhäusern. Gefördert werden hierbei zwei unterschiedliche Typen
Das Energiesparhaus 60 mit maximal 60 Kilowattstunden Primärenergie für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr wird mit einem günstigen Kredit von maximal 30 000 Euro gefördert.

Der Primärenergiebedarf des Energiesparhaus 40 liegt lediglich bei 40 Kilowattstunden. Diese Häuser werden mit einer Kreditsumme von bis zu 50 000 Euro gefördert