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Das Ziel der privaten Krankenversicherung ist, Lücken in der eigenen |
Gesundheitsversorgung zu schließen und im Fall einer Behandlung anrecht auf die besten Ärzte und das medizinisch Fortschrittlicheste zu bekommen.
Bei der privaten
Krankenversicherung werden, im Gegensatz zur Gesetzlichen, für die eigene, künftige Behandlung Deckungsbeträge anzusparen. Das mildert die Kostenentwicklung in der Zukunft.
Doch, diese angesparten "Guthaben" lassen sich nicht auf andere Krankenversicherungen übertragen.
Somit ist ein Wechsel nicht empfehlenswert. Wer sich also dazu entschließt, eine private Krankenversicherung abzuschließen, der muss sich vorher genau erkundigen, um keine Verluste zu machen.
Was es sonst noch zu beachten gibt, haben wir mit den wichtigsten Fragen hier beantwortet.
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1. Wann lohnt sich eine private Krankenversicherung? |
Verdienen Arbeitnehmer monatlich brutto 4 862,50 Euro, werden sie vom Pflicht- zum freiwilligen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Dann dürfen sie wählen, ob sie in der Kasse bleiben oder sich privat krankenversichern wollen. Selbstständige können unabhängig von ihrem Einkommen von gesetzlich zu privat wechseln.
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2. Welchen Versicherungsschutz habe ich bei einer Privaten? |
Eine private Krankenversicherung lässt sich bausteinartig zusammenstellen - vom Basistarif bis zur Luxusversicherung ist vieles möglich. Neben dem Versicherungsumfang beeinflusst auch die Selbstbeteiligung den Preis: Je mehr man bereit ist, im Krankheitsfall selbst zu bezahlen, ehe die Versicherung einspringt, desto niedriger ist der Monatsbeitrag.
Die Leistungen von privaten
Basisversicherungen entsprechen ungefähr dem Angebot der gesetzlichen Kassen.
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3. Wie errechnet sich mein Beitrag?
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Der Beitrag ist nicht vom Einkommen abhängig, sondern wird für jeden Jahrgang und jeden Tarif möglichst risikogerecht kalkuliert. Maßstab sind das Eintrittsalter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
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4. Spielt für den Eintritt der heutige Gesundheitszustand eine Rolle? |
Ja. Die Privaten müssen nicht jeden nehmen. Sie können bei gesundheitlichen Problemen zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Risikozuschlag verlangen oder den Antrag ganz ablehnen. Deshalb sollten wechselwillige Kassenmitglieder erst dann ihrer gesetzlichen Kasse kündigen, wenn der Vertrag mit dem Privatunternehmen unter Dach und Fach ist.
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5. Explodieren die Beiträge, wenn man chronisch krank wird? |
Ist man einmal privat versichert, führen chronische Krankheiten weder zu Beitragserhöhungen noch zu nachträglichen Zuschlägen. Im Beitrag für Privatversicherte sind Alterungsrückstellungen enthalten, um ab dem 65. Lebensjahr weitere Beitragserhöhungen zu verhindern.
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6. Sind Kinder kostenlos mitversichert? |
Nein. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, gbt keine kostenfreie Familienmitversicherung. Für jedes nicht berufstätige Familienmitglied muss in der Regel ein eigener Beitrag bezahlt werden, also auch für jedes Kind einzeln. Ausnahme: Liegt das Einkommen des Selbstständigen unter der Versicherungspflichtgrenze, dürfen die Kinder kostenfrei beim Ehepartner mitversichert werden, wenn dieser Kassenmitglied ist. Geregelt ist das in Paragraf 10 des Sozialgesetzbuches V.
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7. Müssen Praxisgebühren bezahlt werden? |
Nein. Extrakosten wie Praxisgebühr oder Krankenhauszuzahlungen, Budgetbegrenzungen gibt es ebenfalls nicht.