Stets sind die baulichen Ursachen durch einen
Baugutachter zu klären. Die Lösung ist mit unter ganz einfach:
FEUCHTEQUELLEN entfernen, dann verschwindet der Schimmel auf Wand und Decke für immer! Dabei meine ich nicht Ihr Aquarium oder die Wäsche, die Sie regelmäßig in der Wohnung trocknen. Es geht um Feuchte im Mauwerk infolge Wärmebrücken und mangelhafte Isolierungen. Dies ist ein Dauerthema - Pfusch am Bau, siehe mein Auftritt im TV Sat. 1 am Abend "Schimmelhaus" vom 7.2.2007.
Die üblichen chemischen Keulen aus Baumarkt & Co. helfen immer, aber nicht langfristig. Sie bringen nebenbei schädliche Salze ins Mauerwerk, die manchmal unkontrollierte Nachwirkungen aufweisen.
Sie können, wenn Sie die Wohnung wegen Schimmel kündigen wollen, auch einen Baubiologen zu Rate ziehen. Jedoch ist sein Lösungsansatz mehr die Schädlichkeit des Pilzes nachzuweisen und die Brücke zu Ihrer Gesundheit zu schlagen.
Das Wichtigste, die Ursachen am Bauwerk zu suchen bzw. auszuschließen kann ein Baubiologe nicht sicher leisten. Ein Baubiologe ist in seiner Ausbildung nicht immer ein Bauingenieur. Also liegt sein Schwerpunkt auf der Biologie am Bau, wie es schon der Name sagt.
Hilfreich ist bei Kündigung der Wohnung wegen Schimmelpilz auch ein Rechtsanwalt für Baurecht. Vor dem Schaden sollten Sie noch in den Mieterbund eintreten. Der Mieterbund hilft beim Rechtsschutz und bei der Auswahl eines geeigneten "
Sachverständiger für Schimmelpilze".
Der schlechteste Verbündete im Kampf gegen den Schimmel ist manchmal Ihr Vermieter. Der sagt Ihnen meist zuerst, dass Sie doch besser Lüften sollten. Aber dies wussten Sie schon und hilft auch nicht immer. Verzeihung, dass ich mich hier mal gegen die Vermieter stelle, aber das ist meine 15 Jährige Erfahrung als "Schimmelentferner" und auch Betroffener.
Wünschenswert wäre, wenn sich ein Wohnungsverwalter im Interesse des Eigentümers dafür einsetzt, dass es keine wiederholten Kündigungen der Wohnung wegen Schimmel gibt. Ein Gutachten über die Ursachen von Schimmelpilzen ist immer preiswerter, als der Mietausfall und ein Gerichtsprozess.