Im Allgemeinen gehören Kuren zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, aber die gesetzliche Kasse übernimmt nur einen limitierten Teil der Kosten. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie einen solchen Tarif nur in einem Versicherungspaket erhalten.
Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie das Kurtagegeld als Ergänzungstarif zur privaten Vollversicherung.
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Voraussetzung: |
Vor Beginn der Kurbehandlung soll der Patient die schriftliche Zusage des Versicherers zur Ausgabenübernahme einholen. Falls einer ambulanten Kur werden folgende Leistungen gezahlt ( wenn sie tatsächlich kostenabhängig sind ):
Arztbehandlung, Medikamente, Kurmittel, physikalische Therapie, Kurtaxe.
Falls einer stationären Kurbehandlung sind noch die Kosten für Unterbringung und Versorgung hinzugerechnet. Nach Versicherungsabschluss gibt es eine Wartezeit von mehreren Monaten