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1. |
Ist es möglich die Kosten für die Kapitallebensversicherung steuerlich geltend zu machen? |
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Für folgende Versicherungsformen ist es möglich die Beiträge steuerlich geltend zu machen:
1.Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht oder mit Kapitalwahlrecht, in diesem Fall gegen laufende Beitragszahlung (wenigstens 5 Jahre). Das ist möglich, wenn das Kapitalwahlrecht frühestens nach 12 Jahren nach dem Abschluss des Vertrages ausgeführt werden kann.
2.Risikoversicherungen
3.Kapitalversicherungen inklusive Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen) gegen laufende Beitragsabzahlung (mindestens 5 Jahre), wenn die Vertragsdauer von mindestens 12 Jahren abgeschlossen ist |
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2. |
Ist es genehmigt , wenn die Beiträge, die in die Kapitallebensversicherung eingezahlt wurden, die Versicherungssumme zu übersteigen? |
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Die festgelegte Versicherungssumme wird vertragslaut beim Tode des Versicherten zahlbar, unabhängig von der Zeit, wann der Tod eintritt und von den Beiträgen, die bis dahin gezahlt worden sind. |
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3. |
Kann man die Kapital-Lebensversicherung nachher auch als monatliche Rente auszahlen lassen? |
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Bei Kapitallebensversicherungen oder Privaten Rentenversicherungen kann der Begünstigte wählen, ob er in welcher Art die Versicherungssumme bekommen will: als monatliche Rente oder in einem Betrag. |
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4. |
Wer bekommt das Geld aus der Kapital-Lebensversicherung, wenn der Versicherte stirbt? |
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In diesem Fall wird die Versicherungssumme an den so genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt, der im Versicherungsvertrag durch den Versicherungsnehmer bestimmt ist. Die Bestimmung des Bezugsberechtigten kann widerruflich oder unwiderruflich sein.
Der Bezugsberechtigte kann entweder namentlich festgelegt werden oder es werden bestimmte Musterformulierungen aus dem Vertrag übernommen, die dann z.B. den jeweiligen Ehepartner zur bezugsberechtigten Person erklären.
Es sind so genannten "Fremdversicherungen", das heißt: der Versicherungsnehmer und die versicherte Person sind nicht identisch. In solchen Fällen ist es empfohlen den oder die Bezugsberechtigten ausdrücklich zu bestimmen, um die möglichen Komplikationen zu vermeiden. |
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5. |
Welche Verfahren sind es in dem Falle, wenn die versicherte Person plötzlich arbeitslos/ berufsunfähig wird und die Beiträge der Lebensversicherung nicht mehr zahlen kann? |
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Durch den Vertrag mit der Versicherung ist jeder Versicherungsnehmer zur Zahlung der abgesprochenen Prämien verpflichtet. Trotzdem hat der Versicherungsnehmer einige Möglichkeiten, falls er seinen finanziellen Pflichten nicht entsprechen kann. |
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6. |
Welche Möglichkeiten sind es im Falle einer Kündigung? |
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Bevor Sie sich für eine Kündigung entscheiden, sollen Sie diesen Schritt wohl überlegen.
Wenn der Vertrag innerhalb der ersten 12 Jahre gekündigt wird, wird eine Kapitalertragssteuer von 25% auf die Erträge erforderlich
Die Rückzahlung der bisher eingezahlten Prämien liegt vor allem in den ersten Jahren eindeutig unter der Gesamtzahl der schon abgezahlten Beiträge.
Nach einer Kündigung sollten Sie darauf achten,um wieder eine Lebensversicherung abzuschließen, müssen Sie diese neu verlangen. Weil Sie so mit einem höheren Alter in die Versicherung eintreten, werden auch die Beiträge eindeutig höher.. |
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7. |
Ist es möglich eine Kapitallebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kombinieren? |
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Ja, das ist möglich. Hierbei können Sie von zwei Möglichkeiten wählen: |
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