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Adieu bfa und LVA aus den beiden Versicherungsanstalten wird eine einheitliche DRV |
Nun können wir sie feierlich zu Grabe tragen, die Abkürzungen bfa und LVA. Statt dessen ist im Zuge der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung die "DRV" für Deutsche Rentenversicherung aus der Taufe gehoben worden.
Anlass gab die inzwischen überholte Unterscheidung zwischen Angestellten, die bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (bfa) versichert waren und Arbeitern, die bislang bei 22 Landesversicherungsanstalten (LVA) versichert wurden.
Während die Rentner bei ihrem bisherigen Versicherungsträger verbleiben, werden bis zu drei Millionen Beitragszahler innerhalb der nächsten 15 Jahre innerhalb des Systems umgeschrieben. Einziges ausschlaggebendes Kriterium ist die Versicherungsnummer.
Sonst soll sich für die Versicherten nichts verändern. Bisher offen ist, ob es bei 22 regionalen Trägern der DRV bleibt, wie es sie bisher bei der LVA gab.
Ziel der Organisationsreform ist die Senkung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Zehn Prozent müssen innerhalb der nächsten sechs Jahre erreicht werden. Das wären rund 360 Millionen Euro jährlich.
Ab 1. Oktober 2005 ruht das System auf drei Säulen, deren Anteil an der Gesamtheit der Versicherten genau festgelegt ist:
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Deutsche Rentenversicherung : Regionale Träger (ehemals LVA) mit 55 Prozent. |
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Deutsche Rentenversicherung . Bund (ehemals bfa) mit 40 Prozent. |
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Deutsche Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Seekasse, Bahnversicherungsanstalt) mit fünf Prozent. |