Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
In Deutschland haben viele Personen neben den staatlichen Krankenkassen auch eine andere Wahlmöglichkeit, dass heißt: PKV ( private Krankenversicherung)
Die untenstehenden Informationen und Angebote helfen Ihnen, um eine gute Entscheidung zu bringen.
Bevor
Sie sich entscheiden, denken Sie nicht nur an die Gegenwart, sondern auch an Ihre zukünftigen Pläne.
Vor allem soll man wissen, dass nicht jedem die Private Krankenversicherung bzw. PKV zur Verfügung stellt.
Mit Hilfe folgender Liste können Sie sich entscheiden, ob Sie sich privat versichern können oder dürfen.
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Versicherungsfreie Personen |
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1. |
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahres-Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat und das wird auch im folgenden Jahr überschrittet werden. Auch im Falle eines Arbeitswechsels kann diese Gruppe versicherungsfrei werden, wenn die Pflichtgrenze übersteigt wird |
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2. |
Solche Personen, die während des Studiums an einer Hochschule oder während einer fachlichen Ausbildung berufstätig sind, gegen Arbeitsentgelt |
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3. |
Lehrer, an privat erlaubten Fachschulen, im Falle eines Anspruches auf Beihilfe. |
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4. |
Nach dem Krankenfürsorgesystem der EU geschützte selbständigen Personen. |
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5. |
Angestellte der Bundeswehr sind durch Truppenarzt kostenlos behandelt. |
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6. |
Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und andere Angestellte der Länder, Instituten, Stiftungen, Gemeiden oder des Bundes
Beamte bekommen vom Dienstherrn eine Beihilfe, die entweder personen- oder familienstandsbezogen ist, deren Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung mitaufgewendet werden kann. |
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7. |
Beamte in Ausbildung |
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8. |
Angehörige geistlicher Genossenschaften und solche Personen, die sich aus hauptsächlich religiösen oder sittlichen Gründen mit Krankenversorgung, Unterricht oder anderen karitativen Tätigkeiten befassen. |
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9. |
Solche Beschäftigte, die gering entlohnt sind, das heißt: bis 400 Euro monatlich, dazu gehören auch die kurzen Beschäftigungen (von bis zu 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr). |
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10. |
Geistliche der anerkannten Religionsgemeinschaften, im Falle wenn sie nach beamtenrechtlichen Verordnungen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben |
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Versicherungspflichtige Personen |
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1. |
Landwirte - trotz der Selbständigkeit ist diese Gruppe versicherungspflichtig in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung), das gilt auch für die mitarbeitenden Familienglieder und Altenteiler. |
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2. |
Die selbständig tätigen Journalisten und Künstler - sie sind nach dem Künstler-Sozialversicherungsgesetz kranken-und rentenversicherungspflichtig. |
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3. |
Angestellte, Arbeiter und diejenigen Auszubildende, die gegen Entgelt beschäftigt sind Auszubildende sind wie Arbeitnehmer versichert Im Falle, wenn das Ausbildugsentgelt nicht mehr als 325 Euro ist, soll der Arbeitgeber den Beitrag zahlen. |
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4. |
Behinderte, die eine Leistung in Institutionen und Heimen bringen. |
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5. |
diejenigen Personen, die in Institutionen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen |
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6. |
Seeleute |
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7. |
Studenten |
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8. |
Behinderte, die in solchen Werkstätten berufstätig sind, die nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannt sind |
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9. |
Rentner |
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10. |
Ärzte im Praktikum |
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11. |
Selbständige und Freiberufler sind von der Versicherungspflicht befreit und können frei entscheiden, ob Sie in die private Krankenversicherung wechseln |
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Wer und wann kann man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien? |
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1. |
Arbeitnehmer können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Die Befreiung ist unwiderruflich. Ausnahme: Arbeitslosigkeit |
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2. |
Studenten in folgenden Fällen:
a. wenn sie neben dem Studium arbeiten, sind sie als Angestellter betrachtet
b. simultan als Beamte berufstätig sind - auch in Ausbildung
c. durch die Familienversicherung schon in der GKV versichert sind
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3. |
Künstler - unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch die Künstler von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Diese sind Folgenden:
a. bei Aufnahme der künstlerischen Tätigkeit innerhalb von der Monaten
b. durch Befreiung auf Antrag frühestens 5 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit
Wichtig: unwiderruflich
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4. |
Behinderte, wenn sie in gesicherten Institutionen arbeiten. |
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5. |
Landwirte - auch Landwirte können sich von der Versicherungspflichtgrenze befreien lassen, wenn ihr Einkommen oberhalb der Pflichtgrenze ist (40.500 Euro).
Wichtig: unwiderruflich |
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6. |
solche Arbeitnehmer, die während des Erziehungsurlaubes eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen |
Ein Krankenversicherungspflicht besteht auch, wenn man nebenbei ein Fernstudium durchführt.
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