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1.Ambulante Ergänzungstarife |
Kosten für folgende Leistungen können abgesichert werden: - Hilfsmittel wie Krankenfahrstühle, Prothesen, Sprechgeräte usw., im Falle, wenn sie von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise bezahlt sind.
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2.Kosten-Erstattungstarife |
Die jenigen Personen, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, können sich im ambulanten Bereich für eine Kosten-Erstattung entscheiden.
Die Kostenerstattung funktioniert nach dem Prinzip der privaten Krankenversicherung.
Zwischen dem Arzt und dem Patienten wird einen Behandlungsvertrag abschließen.