Krankentagegeldversicherung
Die private
Krankentagegeld Versicherung sichert Ihr Einkommen bei einer längeren Krankheit ab. Nach Ablauf einer Karenzzeit erhält der Versicherte ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe. Diese Versicherung sorgt also dafür, dass Sie bei gesundheitlichen Problemen durch einen Verdienstausfall nicht zusätzlich in finanzielle Schwierigkeiten kommen.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei längerer Krankheit zunächst für 6 Wochen das normale Gehalt vom Arbeitgeber. Ab der 7. Woche jedoch erhalten Sie ein gesetzliches Krankengeld in Höhe von nur ca. 70% Ihres Bruttolohns. Einem Arbeitnehmer mit 3.000 € Netto-Einkommen fehlen beim gesetzlichen Krankengeld über 700€ pro Monat. Diese Versorgungslücke kann mit einem privaten Krankentagegeld abgedeckt werden.
Für Geschäftsführer und Freiberufler ist eine Krankentagegeldzusatzversicherung noch deutlich wichtiger. Als Selbständiger hängen Sie in der Regel sehr stark von Ihrer Arbeitsleistung ab, sodass Sie bei längerer Krankheit keine Leistung erbringen können und damit Ihre Einnahmen wegfallen. Oft reichen auch vorhandene Rücklagen nicht aus, eine längere Krankheitsperiode zu überbrücken und die Existenz ist ernsthaft in Gefahr. Der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung ist für Freiberufler daher sehr ratsam.
Für Geschäftsführer einer GmbH ist das Krankentagegeld ebenfalls interessant. Wird die Versicherung über die GmbH abgeschlossen, erhält die Firma bei Erkrankung des Geschäftsführers das vereinbarte Tagegeld, womit das Geschäftsführergehalt bezahlt werden kann. Für die Firma bieten sich steuerliche Vorteile, da unter anderem die Prämien als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
Vor Abschluss einer Krankentagegeldversicherung empfiehlt sich ein detaillierter Vergleich der einzelnen Tarife. Wichtig ist hierbei der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht und die allgemeine Wartezeit. Es empfiehlt sich außerdem die Karenzzeit und die Höhe der Krankentagegeld Versicherung individuell anzupassen.
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Achtung: |
Eine solche Versicherung kann nur diejenige Person abschließen, die auch über ein Arbeitskommen verfügt.